Im Überblick
Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz darüber ab, ob die 13. AHV-Rente über eine höhere Mehrwertsteuer mitfinanziert wird. Bei einem Ja ändern sich die Sätze frühestens ab dem 1. Januar 2028:
Satz | Heute | Bei einem Ja |
|---|---|---|
Normalsatz | 8,1 % | 8,5 % |
Sondersatz Beherbergung | 3,8 % | 4,0 % |
Reduzierter Satz (z. B. Lebensmittel, Medikamente) | 2,6 % | 2,6 % (unverändert) |
Weil die Mehrwertsteuersätze in der Bundesverfassung stehen, braucht die Vorlage ein Ja von Volk und Ständen.
Worum es bei der Abstimmung geht
Im März 2024 hat die Stimmbevölkerung die 13. AHV-Rente angenommen. Sie wird im Dezember 2026 zum ersten Mal ausbezahlt und kostet zu Beginn über 4 Milliarden Franken pro Jahr. Wie sie finanziert wird, war bisher offen.
Die höhere Mehrwertsteuer soll der AHV ab 2029 rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr einbringen. Zusammen mit dem Beitrag des Bundes deckt das etwa die Hälfte der Zusatzkosten.
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja: Über die Mehrwertsteuer würden die Kosten auf alle Generationen verteilt. Die Gegner, darunter FDP, SVP und EDU, wollen die 13. AHV-Rente erst mit der nächsten AHV-Reform finanzieren, zusammen mit Sparmassnahmen wie einem höheren Rentenalter.
Was ein Ja für dein KMU heisst
Deine Preise
Verkaufst du an Geschäftskunden, ändert sich für sie unter dem Strich wenig: Sie ziehen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer wieder ab. Auf deinen Rechnungen steigt einfach der MWST-Betrag, zum Beispiel bei CHF 1’000 netto von CHF 81 auf CHF 85.
Verkaufst du an Privatkunden mit festen Endpreisen, musst du entscheiden: Preise erhöhen oder die 0,4 Prozentpunkte selbst tragen. Bei einem Endpreis von CHF 49 bleiben dir sonst rund 17 Rappen weniger pro Verkauf.
Offerten und Verträge, die über 2027 hinausgehen
Wenn du heute eine Offerte oder einen Rahmenvertrag schreibst, der bis 2028 läuft: Gib deine Preise exklusive MWST an und halte fest, dass der jeweils gültige Satz verrechnet wird. So musst du nichts neu verhandeln, falls der Satz steigt.
Abos und Leistungen über den Jahreswechsel
Bei der letzten Erhöhung 2024 galt: Massgebend ist, wann du die Leistung erbringst, nicht wann du die Rechnung stellst oder das Geld eintrifft. Verrechnest du ein Jahresabo von Juli 2027 bis Juni 2028, teilst du es auf: die Monate 2027 zum alten Satz, die Monate 2028 zum neuen. Das gilt auch für Vorauszahlungen. Die genauen Regeln für 2028 wird die ESTV nach der Abstimmung veröffentlichen.
Saldosteuersatz
Rechnest du mit Saldosteuersätzen ab, hat die ESTV diese bei der letzten Erhöhung ebenfalls leicht angehoben. Rechne damit, dass das wieder so kommt, und prüfe deinen Satz, sobald die ESTV die neuen Werte publiziert.
Und bei einem Nein?
Dann bleibt der Normalsatz bei 8,1 %. Die 13. AHV-Rente wird trotzdem ausbezahlt, nur ist ihre Finanzierung weiter offen. Der Bund rechnet ohne Zusatzeinnahmen bis 2035 mit einem jährlichen Defizit der AHV von fast 5 Milliarden Franken. Eine neue Vorlage zur Finanzierung ist also wahrscheinlich.
Darum lohnt es sich so oder so, Preise in Offerten und Verträgen exklusive MWST anzugeben.
Das gilt unabhängig von der Abstimmung
Ab dem 1. Januar 2027 erledigst du weitere MWST-Geschäfte nur noch im ePortal der ESTV:
Wechsel zur oder von der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode
Gruppenbesteuerung
Abmeldung als steuerpflichtige Person
Zudem löst AGOV das alte CH-Login für das ePortal ab. Falls du dich noch mit dem CH-Login anmeldest: Wechsle jetzt, deine Berechtigungen bleiben erhalten.
Was du jetzt tun kannst
Schreibe Preise in neuen Offerten und Verträgen exklusive MWST.
Prüfe, welche Abos und Verträge über den 1. Januar 2028 hinauslaufen.
Verkaufst du an Privatkunden: Überlege dir, ob du die Erhöhung weitergibst.
Melde dich im ePortal mit AGOV an, falls du das noch nicht tust.
In Blond legst du den MWST-Satz pro Position fest. Bei der Erhöhung 2024 standen die neuen Sätze rechtzeitig bereit, und so machen wir es auch 2028, falls die Vorlage angenommen wird. Wir halten dich hier auf dem Laufenden.