Die neuen MWST-Sätze
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Steuersätze:
Normalsatz: 8,1% (vorher 7,7%)
Reduzierter Satz: 2,6% (vorher 2,5%)
Sondersatz für Beherbergung: 3,8% (vorher 3,7%)
Wann gelten die neuen Sätze?
Entscheidend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht das Ausstellungsdatum der Rechnung oder das Zahlungsdatum. Alte Sätze gelten für Leistungen bis zum 31. Dezember 2023, während neue Sätze ab dem 1. Januar 2024 gelten. Dies betrifft auch Teilzahlungen und Teilrechnungen sowie Vorauszahlungen für Leistungen im neuen Geschäftsjahr.
Saldo- und Pauschalsteuersätze:
Die Steuersatzerhöhung betrifft auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze. Einige Sätze werden ab dem 1. Januar 2024 angepasst.
Bis 31.12.2023 | Ab 01.01.2024 |
|---|---|
0.1% | 0.1% |
0.6% | 0.6% |
1.2% | 1.3% |
2.0% | 2.1% |
2.8% | 3.0% |
3.5% | 3.7% |
4.3% | 4.5% |
5.1% | 5.3% |
5.9% | 6.2% |
6.5% | 6.8% |
Grenzwerte für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode:
Die Grenzwerte für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode werden ebenfalls erhöht:
Umsatzgrenze: CHF 5'024'000 (vorher CHF 5'005'000)
Steuerzahllast: CHF 108'000 (vorher CHF 103'000)
Abrechnung mit dem ESTV
Ab dem 3. Quartal (oder dem 2. Semester bei Anwendung von Saldosteuersätzen) im Jahr 2023 können Unternehmen erstmals zu den neuen Steuersätzen deklarieren. Die Deklaration sollte den Zeitpunkt oder den Zeitraum der Leistungserbringung berücksichtigen.